ERBSCHAFT

 

Rechtzeitig vorplanen

Wenn Vermögen über den Freibeträgen zu vererben ist, sollte frühzeitig geklärt werden, welche erbrechtlichen und steuerlichen Folgen eine Erbschaft hätte und welche Schritte bereits heute eingeleitet werden sollten, um den persönlichen Willen durchsetzen zu können und dabei die Steuerbelastung möglichst gering zu halten.

Wir zeigen Ihnen in einem Beratungsgespräch auf, welche Konsequenzen ein Erbfall auslösen würde und welche Handlungsalternativen bestehen, um auf Basis Ihrer persönlichen Wünsche die Steuerlast zu minimieren.

Erbschaft eingetreten – was nun ?

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie einige grundsätzliche Informationen, welche steuerlichen Pflichten im Fall einer Erbschaft bestehen, wann eine Erbschaftsteuererklärung einzureichen ist und mit welcher Erbschaftsteuer zu rechnen ist.

Wir prüfen mit Ihnen die steuerlichen Pflichten, erstellen – wenn erforderlich – die Erbschaftsteuererklärung und setzen Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung durch.

Weitere Informationen zum Thema Erbschaft erhalten Sie hier …

 

SCHENKUNG

 

Schenkungen unterliegen grundsätzlich der Schenkungsteuer, soweit die Freibeträge überschritten werden.

Ob tatsächlich Schenkungsteuer anfällt, ist im Einzelfall zu prüfen. Wie beim Erbfall kann auch hier davon ausgegangen werden, dass bei Schenkungen an Ehegatten zumindest ein Vermögenswert von 500.000 € und an Kinder von 400.000 € innerhalb von 10 Jahren steuerfrei ist.

Wenn also größere Vermögen verschenkt bzw. vererbt werden sollen, bei denen der Anfall von Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer zu erwarten ist, sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, wie die Vermögensübertragung steueroptimal gestaltet werden kann. Gerade bei der Schenkung/-Erbschaftsteuer bieten sich erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen zum Thema Schenkung erhalten Sie hier …

 

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